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Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der orange web consulting GmbH:

§ 1 - Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma orange web consulting GmbH, Saalachau 59, 83404 Ainring (im Folgenden: orange web consulting genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt orange web consulting nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 - anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen orange web consulting und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Ainring, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 - Angebote, Preiserhöhungen, vorzeitige Vertragsbeendigung, Zahlung

Die unterbreiteten Angebote von orange web consulting sind freibleibend und unverbindlich. Sollten sich bis zur - oder während der - Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen ergeben, werden diese dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag mit orange web consulting zurückzutreten. In diesem Falle hat der Kunde die bereits erbrachten Leistungen von orange web consulting vertragsgemäß zu vergüten. Das gleiche gilt, wenn das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen vorzeitig, d. h. vor Beendigung des Auftrages, beendet wird. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit, kann orange web consulting eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme berechnen. Eine Erhöhung der Vorauszahlung auf bis zu 75 Prozent der Auftragssumme, bedarf der Zustimmung des Kunden.

§ 4 - Vertragsabschluss, Lieferung und Leistung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch orange web consulting zustande. Preisauszeichnungen auf der Webseite stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. orange web consulting ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(2) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.

(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.

(4) orange web consulting ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen orange web consulting.

(5) orange web consulting behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von orange web consulting zu vertreten ist.

(6) Bei Verzug mit der Annahme hat orange web consulting zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann orange web consulting Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.

(7) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er orange web consulting alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und orange web consulting von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 5 - Nutzungsrechte

Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von orange web consulting im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

§ 6 - Leistungen im Webbereich

(1) orange web consulting erstellt die Internetseiten nach den Wünschen des Kunden. orange web consulting ist berechtigt, die Preise während eines laufenden Vertrages anzupassen, wenn sich die Wünsche und Vorstellungen des Kunden während des Vertragsverhältnisses ändern. Nach Beendigung des Auftrages übernimmt orange web consulting keine Haftung für Fehler an den Seiten, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite von deren Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Eine Frist für die Veröffentlichung der Webseite gibt es nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet orange web consulting auch nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat orange web consulting eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die orange web consulting die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. orange web consulting ist berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(2) Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout seiner von orange web consultinggestalteten Webseiten, nicht aber an zur Verfügung gestelltem Bildmaterial sowie Skripten und Programmen, die orange web consulting entwickelt oder entwickelt hat und auf dem Server abgelegt hat, um die Funktionen der Webseite zu ermöglichen.

(3) Projekte gelten nach inhaltlicher Prüfung und sorgfältiger Tests durch orange web consulting als abgeschlossen, sobald der Kunde hierüber informiert wurde. Diese Information hat schriftlich zu erfolgen und der entsprechende Nachweis ist im Streitfall von Werbewind zu erbringen. Mit Abschluss erfolgt auch die Abrechnung. Wird danach, binnen 10 Werktagen keine Fehlerliste erstellt und an orange web consulting übermittelt, gilt das Projekt als abgenommen. Im Falle einer Fehlerliste, erfolgt die endgültige Abnahme in einem weiteren, gesonderten Abnahmeprotokoll. Mit der Abnahme erhält der Kunde die vertraglich beschriebenen Nutzungsrechte am Projekt. Mit aktiver oder auch passiver Abnahme im obigen Sinne wird erklärt, dass keine weiteren projektbezogenen Forderungen gegen orange web consulting gelten gemacht werden. Weitere Bearbeitungen sowie Erweiterungen erfordern damit eine erneute Beauftragung mit anschließender Berechnung.

(4) orange web consulting haftet dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden, sofern diese Leistung vom Auftrag des Kunden umfasst ist. Der Kunde hat sich selbst davon zu überzeugen, daß alle Daten vollständig und richtig übertragen wurden. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch orange web consulting ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. orange web consulting haftet nicht für eine unerlaubte Nutzung durch den Kunden.

(5) Wird vom Kunden eine Vereinbarung zur "technischen Betreuung der Webseite" mit orange web consulting abgeschlossen, ist orange web consulting dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Webseiten sind davon nicht betroffen. Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Vertrag aufgeführten von orange web consulting erstellten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind - sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen - jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen des Quellcodes. Alle Änderungen, die der Kunde an den von orange web consulting erstellten Seiten vornimmt, bedürfen jedoch einer Mitteilung an orange web consulting.

(6) Grundsätzlich stehen die von orange web consulting im Internet publizierten Präsentationen rund um die Uhr zur Verfügung. orange web consulting haftet jedoch nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen. Ebenso sind orange web consulting und ihre Dienstleister berechtigt, Wartungsarbeiten am Server durchzuführen. Dadurch kann es kurzzeitig zu Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der Zustellung von E-Mails kommen. Derartige Betriebsunterbrechungen oder Störungen bei der E-Mail-Zustellung stellen keine Leistungsstörung dar, die den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

§ 7 - Zahlungsbedingungen

(1) Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt orange web consulting nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

(2) Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. orange web consulting behält sich vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen. Sofern der Sitz des Bestellers außerhalb Deutschlands ist, liefert orange web consulting nur gegen Vorkasse.

(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen.

§ 8 - Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von orange web consulting, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die orange web consulting im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch orange web consulting, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann orange web consulting vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind orange web consulting und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von orange web consulting oder durch den Besteller möglich ist.

(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch orange web consulting gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.

(4) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von orange web consulting. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 9 - Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 - Mängelhaftung

(1) Die von orange web consulting in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.

(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von orange web consulting schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.

(3) Der Besteller hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.

(4) In allen Fällen ist orange web consultingsofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller gibt orange web consulting Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann orange web consulting den Besteller darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht von orange web consulting, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bestellers nicht berührt.

(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen orange web consulting zu und der Besteller ist damit einverstanden, orange web consulting die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

§ 11 - Haftung

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet orange web consulting unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. orange web consulting haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet orange web consulting nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von orange web consulting ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist orange web consulting verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt orange web consulting von Ansprüchen Dritter frei, wenn orange web consulting nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.

(5) Erachtet orange web consulting für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.

(6) In keinem Fall haftet orange web consulting wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. orange web consulting haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

§ 12 - Datenschutz

(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von orange web consulting auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von orange web consulting selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von orange web consulting.

(2) Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. orange web consulting ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 13 - Schlussbestimmungen

ie Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Stand: 12.03.2022
Mit Unterstützung von horak Rechtsanwälte, www.dieWerberechtler.de

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